Definition: Tod



Tod, Zustand eines Organismus nach dem irreversiblen Ausfall der Lebensfunktionen. Als Abschluss eines Alterungsprozesses, dem jedes Lebewesen von Geburt an unterworfen ist, ist der Tod genetisch programmiert und somit ein in der organischen Verfassung des Lebens begründetes biologisches Ereignis.

Sterben ist der allmähliche Übergang vom Leben in den Tod mit einem stufenweisen Abbau aller lebenserhaltenden und lebensbestimmenden Merkmale. Dabei ist die Überlebenszeit der Organe und Organsysteme bei komplettem Sauerstoffmangel sehr verschieden, sodass Sterben und Tod eines Organismus zeitlich voneinander getrennt sind. Diese Erkenntnis führt zu der wichtigen und ärztlich bedeutungsvollen Unterscheidung von klinischem und biologischem Tod. Der klinische Tod umfasst Merkmale ausgefallener Funktionen, die als unsichere Todeszeichen zu bewerten sind: Herzstillstand, Pulslosigkeit, Atemstillstand, Areflexie, Bewusstlosigkeit, Hautblässe und Temperaturabfall. Bei tiefer Bewusstlosigkeit mit klinisch nicht mehr wahrnehmbaren Lebensäußerungen (z. B. bei akuter Vergiftung) kann der Anschein des Todes erweckt werden, obwohl mithilfe des Elektroenzephalogramms (EEG) und des Elektrokardiogramms (EKG) noch elektrische Aktivitäten nachweisbar sind. Diese Vita reducta beziehungsweise minima (umgangssprachlich Scheintod) ist zeitabhängig reversibel und lässt sich durch Wiederbelebung vielfach überwinden. Die Zeichen des klinischen Todes berechtigen nicht, jemanden für tot zu erklären. Die Todesfeststellung ist immer an das Vorliegen sicherer Todeszeichen gebunden (Totenstarre, Totenflecke, fortgeschrittene Leichenerscheinungen wie Fäulnis, mit dem Leben nicht zu vereinbarende Körperzerstörung, vergebliche Wiederbelebung von mindestens 30 bis 40 Minuten Dauer, gesichert durch ein Nulllinien-EKG bei Ausschluss einer Unterkühlung). Das Wissen um zeitlich abgestufte Wiederbelebungszeiten der Organe (z. B. 6 Stunden für die Nieren) ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Organtransplantation. Unter Berücksichtigung medizinischer, ethischer und juristischer Gesichtspunkte wird der Organtod des Gehirns dem Tod des Menschen (Individualtod) gleichgesetzt, da mit dem Erlöschen der Hirnfunktionen die für jedes menschliche Leben unabdingbaren Voraussetzungen entfallen. Der Hirntod ist der vollständige und irreversible Ausfall der integrativen Groß- und Stammhirnfunktionen bei nur noch künstlich aufrechterhaltenem Kreislauf. Das Sterben findet nach dem Absterben aller Zellen im (absoluten) biologischen Tod sein Ende.


Recht: Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit des Menschen. Das Vermögen geht auf den Erben über. Der Tod der Prozesspartei oder ihres gesetzlichen Vertreters im Zivilprozess führt zur Unterbrechung des Verfahrens, der Tod des Angeklagten zur Beendigung des Strafverfahrens.


Religion: Der Tod und seine Bewältigung nimmt in allen Religionen eine zentrale Stellung ein. Theologische Sinndeutung erfährt der Tod dabei besonders in der dem glaubenden Menschen vermittelten Gewissheit, dass sein Leben – zu dem der Tod als unabwendbares Faktum gehört – in von Gott gewollte Zusammenhänge eingebunden ist, die über den leiblichen Tod hinausgreifen. Die rituelle Bewältigung des Todes erfolgt im Rahmen des Totenkults. Zahlreiche Glaubensvorstellungen gehen von einer Weiterexistenz des Verstorbenen nach dem Tod aus, wobei v. a. die Vorstellungen von einem ewigen Leben (Unsterblichkeit) und der Wiedergeburt große Bedeutung erlangt haben; Erstere in Judentum, Christentum und Islam, Letztere, verknüpft mit der Lehre von der Seelenwanderung, vorrangig in den indischen Religionen (Hinduismus, Buddhismus, Dschainismus) und in von ihnen beziehungsweise ihren Gedanken beeinflussten neuen Religionen und weltanschaulichen Gemeinschaften und Strömungen (z. B. Theosophische Gesellschaft, Anthroposophie, New Age). Für die jüdische, christliche und islamische Theologie hebt der Tod für die im Glauben Verstorbenen die Gemeinschaft mit Gott nicht auf. Sie sind ›bei Gott‹ (Himmel), während die wissentlich und willentlich im Unglauben Verstorbenen nach dem Tod endgültig in Gottesferne und -verlassenheit verharren (Hölle).