Operationspräperate


 

Wird bei einer Operation Gewebe entnommen, so werden anschließend Untersuchungen mit dem Ziel der Beschreibung und Diagnose von Krankheiten aufgrund histologischer Veränderungen durchgeführt. Insbesondere bei Tumoren muß die exakte Diagnose für die weitere Therapie gestellt werden.

 

Gewebsproben müssen zur Aufarbeitung für mikroskopische Analysen entwässert und in Paraffin eingebettet werden, sodass lichtdurchlässige 1-3 Mikrometer dünne Schnittpräparate hergestellt und auf bestimmte Glasobjektträger aufgezogen werden können.

Durch anschließendes Färben dieser Schnitte wird das Gewebe schließlich im Mikroskop sichtbar und beurteilbar.

 


Abbildung 1&2: Brustkrebspräperat beim Gefrierschnitt


Von Gewebsstücken können Gefrierschnitte angefertigt werden, die für den weiteren Werdegang der Operation wesentlich sind. Im Bereich der Immunhistologie wird großen Wert auf Gewebsfärbeverfahren gelegt, um Verhaltens-weisen verschiedener Antikörper zur Abklärung diagnostischer Fragestellungen zu beschreiben.

 

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen Operationspräparate und Biopsien nicht verworfen werden. Die Aufbewahrungspflicht solcher Präparate beträgt 30 Jahre, sodass v.a. bei Tumoren ergänzende Untersuchungen durch neuen Methoden möglich sind.