Definition: Obduktion (lat. obducere vorführen)

 

Unter Obduktion versteht man eine innere Leichenöffnung, um Anlass und Ursache des Todes festellen und den Sterbevorgang rekonstruieren zu können. Zu den häufigsten verwendeten Synonymen gehören u.a. Autopsie, Sektion und Nekropsie (selten).

 

Insgesamt werden 3 Arten von Obduktionen definert:

 

1) Klinische Obduktion

2) Sanitätspolizeiliche Obduktion

3) Gerichtliche Obduktion

 

Je nach Obuktionsform sind Pathologen oder Gerichtsmediziner für die chirurgischen Eingriffe und Maßnahmen zuständig.

 

 

 

 

Notwendigkeit von Obduktionen

 

Obduktionen sind im Krankenanstalten-Grundsatzgesetz (KAG) bzw. im Leichen- und Bestattungsgesetz (LBG) formell verankert und gesetzlich vorgeschrieben, um folglich nicht nur Todesursachen sondern auch Gründe für Erkrankungen zu eruieren. De facto wird neues medizinisches Wissen geschaffen und wieder bereitgestellt.. Dies dient als Basis, bestehende Diagnoseverfahren als auch Behandlungsmethoden zu optimieren, und bietet auswertbare Statistiken hinsichtlich u.a. Erkrankungen und Epidemien. Mittels Durchführung solcher Obduktionen bekommen Pathologen und Gerichtsmediziner die Option, vorhandenes chirurgisches Fachwissen empirisch aufzufrischen (up to date).

 

 

 

 

Der Begriff "Obduktion" unter rechtlichem Aspekt

 

"Die Leichen der in öffentlichen Krankenanstalten verstorbenen Pfleglinge sind zu obduzieren,

  • wenn die Obduktion sanitätspolizeilich oder gerichtlich angeordnet worden ist,
  • oder zu Wahrung anderer öffentlicher oder wissenschaftlicher Interessen,
  • insbesondere wegen diagnostischer Unklarheiten des Falles,
  • oder wegen eines vorgenommenen operativen Eingriffes, erforderlich ist."

 

[§ 40 Krankenanstalten-Grundsatzgesetzes (KAG)]

 

 

Wenn jedoch keiner der bestehenden Punkte erfüllt ist und der Verstorbene zu dessen Lebzeiten zu keiner Obduktion eingewilligt hat, kann aber gemäß § 40 KAG nur mit Einwilligung seitens der Familienangehörigen eine Obduktion durchgeführt werden.

 

Betreffend ausländische Staatsbürger treten die Gesetze des jeweiligen betroffenen Landes in Kraft, wo der Todesfall sich ereignete. Für Diplomaten gelten besondere Bestimmungen (Sonderstatus).