Kurioses

Zahngold und Totenasche
Im August 2007 sorgte ein Urteil des Amtsgerichtes Hof für Aufsehen. Drei ehemalige Mitarbeiter des Hofer Krematoriums wurden vom Vorwurf der Störung der Totenruhe freigesprochen. In den Jahren 2005 und 2006 hatten sie nach der Verbrennung der Verstorbenen, das durch das Verfahren bereits separierte Zahngold eingesammelt und verkauft. Aus den mindestens 12 kg Zahngold wurde ein Profit von etwa €50.000 gemacht. Der Richter begründete den Freispruch mit den Worten: "Es ist nicht alles strafbar, was unanständig und anstößig ist".Im Jänner 2008 wurde das Urteil vom Oberlandesgericht Bamberg aufgehoben mit der Auffassung, dass auch das Zahngold ein Teil der Asche eines verstorbenen Menschen sei und es, wie alle anderen Verbrennungsgegenstände, einer Urne hinzugefügt werden müsse.